Antworten zu den wesentlichen Aspekten:
Antworten zu den wesentlichen Aspekten:
- Bauen nur mit Lärmschutzgutachten möglich.
- Gutachten von Bauaufsicht vor Baubeginn geprüft.
- Lärmrichtwerte nach AVV werden eingehalten.
- Umfangreiche Schutzmaßnahmen gegen unvermeidbaren Lärm:
- 3-Etagen-Seecontainerwände umlaufend an Baustellengrenze
- Akustisch geschlossenes Layer-Protect Gerüst um den Hochbunker (2m überragend)
- Ummanteltes Bohrgerät
- Abschirmen des Bohrgeräts mittels Bauschutzmatte
- Schwere Sprengschutzmatten
- Baustellen-Einfahrt durch Rolltor schalltechnisch abgeschirmt
- Beim Abbruch: Lockerungssprengungen für den Beton mittels Mikrosprengung.
- Einsatz von Mikrosprengungen und Bagger mit Hydraulikzange ist Variante mit geringster Beeinträchtigung nach Bewertung wesentlicher Faktoren (Lärm, Erschütterung, Staub, Verkehr, Schule/Kita).
- Umfassende und kontinuierliche Information der Anwohner und Nachbarschaft zu Bau- und Schutzmaßnahmen durch Baustellenkommunikation.
- Abstimmen mit Bauaufsicht zum Erschütterungsgutachten für Abbruch und Neubau.
- Umfangreiches Beweissicherungsverfahren im Vorfeld.
- Installieren von Messgeräten während der Bauzeit in den umliegenden Gebäuden.
- Messungen durch unabhängigen Sachverständigen für Sprengerschütterungen.
- Alarmierungsschwellen, die deutlich unter den zulässigen Richtwerten liegen.
- Staub wird durch regelmäßige Bewässerung benetzt und niedergeschlagen.
- Schadstoffgutachten liegt vor. Keine Belastungen durch Schadstoffe im Bunkergebäude, die durch Abbruch freigesetzt würden.
- 2 LKW Ladungen pro Tag im Durchschnitt.
- 16 zufahrende und 16 abfahrende LKWs pro Tag in Spitzenzeiten.
- Keine Aufstauung wartender LKWs im Straßenraum durch Logistikkonzept gewährleistet.
- Lärmschutzkonzept mit Bauaufsicht abgestimmt.
- Bauarbeiten eng mit der Kita und Schule abgestimmt.
- Ruhe- und Schlafzeiten werden berücksichtigt.
- Keine Änderung der Wegesituation.
- Ansprechpartner von Baustellenkommunikation im Einsatz.
- Nutzung des Glauburgplatzes während der gesamten Abbruch- und Bauzeit möglich.
- Spielplatz Nutzung möglich während der gesamten Bauzeit.
- Kita und Schule können Glauburgplatz und Spielplatz uneingeschränkt nutzen.
- Das Erdgeschoss steht zu einem gedeckelten Mietzins zur Verfügung.
- Die kulturelle Nutzungsbindung ist nachhaltig.